Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Fahrkosten zu stationären Krankenhaus- oder Rehabilitationsbehandlungen.
Auch Fahrkosten zu ambulanten Behandlungen werden nach vorheriger Genehmigung übernommen.
Darunter fallen z. B.
Als Patient zahlen Sie lediglich den gesetzlich festgesetzten Eigenanteil von 10% der Kosten, mindestens 5 EUR, höchstens 10 EUR je Fahrt. Nach Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze erfolgt
eine Befreiung vom Eigenanteil.
Gerne beantworten wir Ihnen weitere Fragen zur Fahrkostenübernahme durch Ihre Krankenkasse unter der Telefonnummer 02972 5000. Selbstverständlich kümmern wir uns
auch persönlich um die Genehmigung der Kostenübernahme.