Patientenfahrten

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Fahrkosten zu stationären Krankenhaus- oder Rehabilitationsbehandlungen.


Auch Fahrkosten zu ambulanten Behandlungen werden nach vorheriger Genehmigung übernommen.

  

 

 Darunter fallen z. B.

  • Dialysefahrten
  • Fahrten zur Chemo- oder Strahlentherapie
  • Fahrten zu ambulanten Behandlungen, die einen stationären Aufenthalt ersetzen
  • Fahrten von Versicherten in Pflegegrad 3, 4 und 5 bzw. von Inhabern mit Schwerbehindertenausweis mit der Kennzeichnung "außergewöhnlich gehbehindert (aG)", "blind (Bl)" oder "hilflos (H)".


Als Patient zahlen Sie lediglich den gesetzlich festgesetzten Eigenanteil von 10% der Kosten, mindestens 5 EUR, höchstens 10 EUR je Fahrt. Nach Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze erfolgt eine Befreiung vom Eigenanteil.


Gerne beantworten wir Ihnen weitere Fragen zur Fahrkostenübernahme durch Ihre Krankenkasse unter der Telefonnummer 02972 5000. Selbstverständlich kümmern wir uns auch persönlich um die Genehmigung der Kostenübernahme.

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