Liegendfahrten

Für Menschen mit einer kurzzeitigen oder langfristigen Bewegungseinschränkung stehen Ihnen unsere hochwertigen und funktionell ausgestatteten Spezialfahrzeuge mit einer Roll-In-Fahrtrage zur Verfügung. Diese Fahrzeuge sind stets mit zwei speziell ausgebildeten Fahrern besetzt, die sich individuell auf Sie als Patient und Ihre Bedürfnisse einstellen.


Auch Treppen und andere Hindernisse in Ihrer Wohnung überwinden wir mit Hilfe von Tragetüchern oder Tragestühlen.

 

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Fahrkosten zu stationären Krankenhaus- oder Rehabilitationsbehandlungen.


Auch Fahrkosten zu ambulanten Behandlungen werden nach vorheriger Genehmigung übernommen.

   

 Darunter fallen z. B.

  • Dialysefahrten
  • Fahrten zur Chemo- oder Strahlentherapie
  • Fahrten zu ambulanten Behandlungen, die einen stationären Aufenthalt ersetzen
  • Fahrten von Versicherten in Pflegegrad 3, 4 und 5 bzw. von Inhabern mit Schwerbehindertenausweis mit der Kennzeichnung "außergewöhnlich gehbehindert (aG)", "blind (Bl)" oder "hilflos (H)".


Als Patient zahlen Sie lediglich den gesetzlich festgesetzten Eigenanteil von 10% der Kosten, mindestens 5 EUR, höchstens 10 EUR je Fahrt. Nach Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze erfolgt eine Befreiung vom Eigenanteil.


Gerne beantworten wir Ihnen weitere Fragen zur Fahrkostenübernahme durch Ihre Krankenkasse unter der Telefonnummer 02972 5000.

 

Selbstverständlich kümmern wir uns auch persönlich um die Genehmigung der Kostenübernahme.

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